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Regesten der Landgrafen von Hessen
1399 Dezember 24
Quittung des Ruckel Specht von Mengerskirchen über Burglehnsgelder
Regest-Nr. 1938
- Überlieferung
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Ausfertigung: Papier mit dem rückseitig (unter Papierblatt) aufgedrücktem (unkenntlichem) Siegel.
Staatsarchiv Marburg, QuittungenRegesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 513, S. 331/333 - Regest
- Růckel Specht von Mengerskirchen, dem jährlich zu Martini 9 fl. Geld als Burglehen aus der Stadt Herborn fällig sind, quittiert Landgraf Hermann über den Empfang dieses Geldes.
Siegel des Ausstellers.
Uff den mytwochen nest vor deme heiligen Cristage 1399. - Nachweise
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Weitere Personen
Specht von Mengerskirchen, Ru^ockel · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Quittungen · Zahltermine · Burglehen · Städte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1938 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1938> (Stand: 06.05.2026)

