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Regesten der Landgrafen von Hessen

1398 April 16

Verzicht des Wetzel von Buchenau auf seinen Lehensanteil

Regest-Nr. 1878

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2877 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 32⟩.
Stückbeschreibung: Pergament, stockig, aufgezogen (lt. Findbuch).
Siegel: Zwei Siegel fehlen, das dritte beschädigt in einem Schutzkasten (lt. Findbuch).
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 18, Bl. 21-22.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 196, S. 135; Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 190, Nr. 93.
Regest
Wetzel von Buchenau bekundet, daß die Landgrafen Heinrich [II.] und Hermann [II.] denen von Buchenau ihre Lehen mit 20 Mark gebessert haben (siehe 1375 Januar 4), wovon ihm ein Viertel zusteht. Er verzichtet auf dieses Viertel zugunsten Landgraf Hermanns, ohne deshalb aus seinen Lehnsverpflichtungen entlassen zu sein.
Es siegeln der Aussteller, Henne von Meisenbug und Henne von Schenkewald.

Wortlaut der Datierung

D. 1398 feria secunda proxima post domonicam Quasimodogeniti.

Nachweise

Aussteller

Buchenau, Wetzel von

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Siegler

Buchenau, Wetzel von · Meisenbug, Johann [I.] · Schenkewald, Henne von

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Buchenau, die von

Sachbegriffe

Lehen, Verzicht auf · Lehen · Lehen, Bessern von · Lehensverpflichtungen

Textgrundlage

Regest

Demandt, Regesten

Stückangaben

Demandt, Regesten; Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1878 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1878> (Stand: 07.05.2026)