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Regesten der Landgrafen von Hessen

1396 November 11

Quittung des Oswald von Engelnhausen über Burglehnsgelder

Regest-Nr. 1840

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 58a/3 (Provenienz: Grünberg, Rentmeister). Papier, mit rückseitig aufgedrücktem Siegel. Rückvermerk: 6a Oswaldus.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 429, S. 289.
Regest
Oswald von Engelnhausen quittiert über den Empfang des Burglehns, das er von Landgraf Hermann erhält, bis auf den heutigen Tag von der Zeit an, als dem + [Marburger und Grünberger Rentmeister] Cluder dessen Bezahlung übertragen war.
Siegel des Ausstellers.
1396 ipso die beati Martini episcopi.
Nachweise

Weitere Personen

Engelnhausen, Oswald von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Cluder, Heinrich [I.]

Weitere Orte

Grünberg, Rentmeister · Marburg, Rentmeister

Sachbegriffe

Quittungen · Burglehen · Burglehnsgelder · Rentmeister

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1840 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1840> (Stand: 09.05.2026)