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Regesten der Landgrafen von Hessen

1390 Februar 13

Quittung des Ritters Friedrich von Bicken über eine Verschreibung

Regest-Nr. 1765

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament, mit beiden Siegeln.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 350, S. 251/253.
Regest
Ritter Friedrich von Bicken und seine Frau Grete, denen Landgraf Hermann wegen des Hauses Wolkersdorf 700 fl. verschrieben hatte, bekunden, das er ihnen davon 600 fl. und alle rückständigen Zinsen bis zum heutigen Tage bezahlt hat.
Siegel beider Aussteller.
1390 dominica die qua cantatur Estomichi.
Nachweise

Weitere Personen

Bicken, Friedrich [II.] von · Bicken, Greta von, Frau Friedrichs [II.] · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Wolkersdorf, Haus · Wolkersdorf, Burg

Sachbegriffe

Ritter · Quittungen · Burgen · Häuser, feste · Verschreibungen · Zinsen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1765 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1765> (Stand: 07.05.2026)