Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1389 November 22

Quittung des Ritters Johann von Linden über Burglehnsgelder

Regest-Nr. 1758

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 58a/1 (Provenienz: Grünberg, Rentmeister). Papier, mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 343, S. 247/249.
Regest
Ritter Johann von Linden erhält jährlich von Landgraf Hermann zu Martini aus Grünberg ein Burglehen von 10 fl. Er quittiert darüber und siegelt. - 1389 feria secunda ante Katherine beate virginis.
Nachweise

Weitere Personen

Linden, Johann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Grünberg, Rentmeister · Grünberg

Sachbegriffe

Burglehen · Quittungen · Ritter · Zahltermine · Rentmeister

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1758 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1758> (Stand: 07.05.2026)