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Regesten der Landgrafen von Hessen
1389 Juli 23
Quittung des Thilo von Bellersheim
Regest-Nr. 1744
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I 80a/1 (Provenienz, Marburg, Rentmeister). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf mit aufgesetztem Stern (beschnitten). Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 331, S. 241. - Regest
- Thielo von Bellersheim, Ritter, quittiert Landgraf Hermann von Hessen über die Bezahlung aller Forderungen bis zum heutigen Tage, ausgenommen 30 fl., die ihm Heinrich Cludir, landgräfl. Rentmeister, am nächsten Michaelistag bezahlen soll. Wenn dieser bis dahin stirbt, soll der Landgraf den Betrag entrichten. Von dieser Regelung wird nicht das Dorf Harbach betroffen, das ihm der Landgraf verpfändet hat, und das gemäß der Pfandurkunde behandelt werden soll.
Siegel des Aussteller -, 1389 sexta feria ante Jacobi apostoli. - Nachweise
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Weitere Personen
Bellersheim, Thiele von, Ritter · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Cluder, Heinrich [I.]
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ritter · Quittungen · Forderungen · Rentmeister · Dörfer · Pfandschaften · Pfandurkunden
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Schriftgut 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1744 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1744> (Stand: 07.05.2026)

