Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1388 Januar 16

Quittung des Hermann von dem Berge

Regest-Nr. 1729

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Papier, mit rückseitig aufgedrücktem (beschädigtem) Siegel - Wasserzeichen: Ochsenkopf.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 319, S. 235.
Regest
Hermann von dem Berge bekundet, daß er mit Landgraf Hermann [II.] wegen seiner Forderungen auf Ersatz seiner Unkosten, Schäden und Verluste gütlich vertragen ist.
Es siegelt Heinrich von Hundelshausen.
1388 feria quinta ante Fabiani et Sebastiani istorum duorum martirum.
Nachweise

Weitere Personen

Berge, Hermann von dem · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Hundelshausen, Heinrich [II.] von

Sachbegriffe

Forderungen · Schadensersatzleistungen · Unkosten · Schäden · Verluste · Vergleiche, finanzielle

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1729 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1729> (Stand: 30.06.2026)