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Regesten der Landgrafen von Hessen
1380 Oktober 24
Vermittlung eines gütlichen Stehens mit dem Rat zu Erfurt
Regest-Nr. 1651
- Überlieferung
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Regesten: Regest im Cl.-Milwitz-Familienbuch in Stadtarchiv Erfurt; Urkundenbuch der Stadt Erfurt 2, Nr. 833, S. 617 mit Hinweis: "Das gütliche Stehen wurde darauf noch bis Walpurgis verlängert". - Regest
- Lutze von Boymbach der Ältere vermittelt zwischen dem Landgrafen Hermann zu Hessen und dem Rat zu Erfurt ein gütliches Stehen bis zum nächsten Lichtmesstage, wovon aber die anderen Feinde der Stadt auf deren ausdrückliches Verlangen ausgeschlossen bleiben.
Gegeben 1380 am Mittwoch nach Severi. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
UB Stadt Erfurt 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1651 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1651> (Stand: 08.05.2026)

