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Regesten der Landgrafen von Hessen

1380 Juni 2

Hermann II. löst Eigenleute aus einem Burglehen aus

Regest-Nr. 1649

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit den beiden Siegeln, von denen das erste 3 Beile (2:1) im Schild zeigt, und das andere 3 erhöhte Spitzen.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 269, S. 211.
Regest
Johann von Elkershausen bekundet, daß Landgraf Hermann die Eigenleute, die er von ihm als Burglehen in Pfandschaft hatte, mit Geld wieder abgelöst hat, über dessen Empfang er quittiert. Die Eigenleute heißen in deme heyne.
Siegel des Aussteller und Wetzels von Rodenhausen (Ruden-).
1380 sabatho post octavas corporis Christi.
Nachweise

Weitere Personen

Elkershausen, Johann von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Heine, in dem, Eigenleute · Radenhausen, Wetzel von

Sachbegriffe

Eigenleute · Pfänder, Auslösen von · Burglehen · Pfandschaften · Quittungen

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1649 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1649> (Stand: 10.05.2026)