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Regesten der Landgrafen von Hessen
1380 Juni 2
Hermann II. löst Eigenleute aus einem Burglehen aus
Regest-Nr. 1649
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit den beiden Siegeln, von denen das erste 3 Beile (2:1) im Schild zeigt, und das andere 3 erhöhte Spitzen. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 269, S. 211. - Regest
- Johann von Elkershausen bekundet, daß Landgraf Hermann die Eigenleute, die er von ihm als Burglehen in Pfandschaft hatte, mit Geld wieder abgelöst hat, über dessen Empfang er quittiert. Die Eigenleute heißen in deme heyne.
Siegel des Aussteller und Wetzels von Rodenhausen (Ruden-).
1380 sabatho post octavas corporis Christi. - Nachweise
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Weitere Personen
Elkershausen, Johann von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Heine, in dem, Eigenleute · Radenhausen, Wetzel von
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Sachbegriffe
Eigenleute · Pfänder, Auslösen von · Burglehen · Pfandschaften · Quittungen
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Schriftgut 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1649 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1649> (Stand: 10.05.2026)

