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Regesten der Landgrafen von Hessen

nach 1520 Mai 3

Landgraf Philipp fordert Städte auf, Erbhuldigung für die Herzöge von Sachsen auf Grund der Erbverbrüderung zu leisten

Regest-Nr. 16464

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: A: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4990 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv⟩, Konzept.
B: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4991 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv⟩
Stückbeschreibung: A und B Druck.
Regest
Landgraf Philipp von Hessen teilt mit, daß er mit Kurfürst Friedrich von Sachsen und den Herzögen Georg, Johann und Heinrich von Sachsen die Erbverbrüderung zwischen ihren Häusern erneuert hat. Daher bittet er den Adressaten, zwei Ratsleute mit Vollmachten auszustatten und am ... gegen Abend nach ... zu schicken, um dort die Erbhuldigung zu leisten.

Weitere Informationen

Es handelt sich hier um einen nicht datierten Vordruck, die Lücken für den Namen des Adressaten bzw. das Datum der Erbhuldigung sind freigelassen. Die Erbverbrüderung wurde zwischen den genannten Fürsten am 1520 Mai 3 erneuert.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Weitere Personen

Sachsen, Kurfürsten, Friedrich III. der Weise · Sachsen, Kurfürsten, Johann der Beständige · Sachsen, Herzöge, Georg der Bärtige · Sachsen, Herzöge, Heinrich der Fromme

Sachbegriffe

Erbverbrüderungen · Erbhuldigungen · Räte · Gesandte · Vollmachten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

am Original

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16464 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16464> (Stand: 27.05.2026)