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Regesten der Landgrafen von Hessen

1541 März 29

Vollmacht Landgraf Philipps für Heidenreich von Kalenberg

Regest-Nr. 16271

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Rückvermerke: Gewalt zu Trierischen Lehen entpfengknus Bischoff Johan Ludwigi gegeben A 1541.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4750 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 28, Nr. 18, 6⟩, gleichzeitig.
Regest
Regensburg. - Landgraf Philipp von Hessen erteilt dem Oberamtmann der Niedergrafschaft Katzenelnbogen Heidenreich von Kalenberg die Vollmacht, in seinem Namen die trierischen Lehen aus der Hand des Erzbischofs Johann Ludwig zu empfangen. Heidenreich soll alles das tun, was bei einer Belehnung üblich ist. Das Revers verspricht er baldmöglichst danach auszustellen.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

Regenspurgk dienstag nach Letare 1541.

Nachweise

Ausstellungsort

Regensburg (Bayern)

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Empfänger

Kalenberg, Heidenreich

Weitere Personen

Trier, Erzbischöfe, Johann IV. Ludwig von Hagen

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Gesandte · Vollmachten · Erzbischöfe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

am Original

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16271 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16271> (Stand: 26.05.2026)