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Regesten der Landgrafen von Hessen

1488 März 11

Urfehde des Andres Becker

Regest-Nr. 16102

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3616 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 3, Nr. 55⟩.
Stückbeschreibung: Pergament, beschädigt, aufgezogen (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel fehlt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 196, Nr. 43.
Regest
Endres Becker von Neukirchen schwört bei der Entlassung aus dem Gefängnis dem Landgrafen Wilhelm von Hessen Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und stellt Bürgen.
Siegel der Stadt Marburg.

Wortlaut der Datierung

1488 dinstags nach Oculi (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Becker, Andres

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Siegler

Marburg, Stadt

Weitere Orte

Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) · Marburg (Lkr. Marburg-Biedenkopf)

Sachbegriffe

Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Bürgen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16102 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16102> (Stand: 30.05.2026)