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Regesten der Landgrafen von Hessen
1375 Februar 20
Henning von Esplingerode quittiert über die Bezahlung aller Schulden
Regest-Nr. 1605
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 219, S. 183. - Regest
- Henning von Esplingerode, des +Henninge Sohn, quittiert den Landgrafen Heinrich und dessen Vetter Junker Hermann über die Bezahlung aller Schulden, um die er sie angesprochen hatte, ausgenommen vier Mark, die ihm noch ausstehen.
Es siegelt Johann von Gladbeck (Gladebeche) d. Ä.
Ame dinstage vor cathedra Petri 1375. - Nachweise
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Weitere Personen
Esplingerode, Henning [I.] von · Esplingerode, Henning [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Gladebecke, Johann von
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Sachbegriffe
Quittungen · Vettern · Schulden · Forderungen · Söhne · Verwandte
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Schriftgut 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1605 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1605> (Stand: 27.05.2026)

