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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 Juli 24
Seibold Löw von Steinfurth erhält eine Rente
Regest-Nr. 16049
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt. Siegel: Mit angehängtem Siegel. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 46, Nr. 175. - Regest
- Revers des Seibold Löw von Steinfurth für Landgraf Wilhelm [III.] über die Belehnung mit acht Gulden Geld oder in Gießen gängiger Währung aus den Renten, Zinsen und Gefallen zu Gießen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, mit dem Unterschied des Ablösungsvorbehalts mit 80 Gulden, die dann innerhalb zweier Monate auf seinem Eigengut nächst dem Fürstentum wieder angelegt und zu Lehen empfangen werden sollen, als Mann- und Burglehen.
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Wortlaut der Datierung
Sant Jacobs des heiligen aposteln obent.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Währungen, Gießener · Gülten · Gefälle · Lehen, Bestätigen von · Lehen, Auslösen von · Lehen, Wiederbelegungsverpflichtung · Eigengüter · Mannlehen · Burglehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16049 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16049> (Stand: 24.05.2026)

