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Regesten der Landgrafen von Hessen

1464 August 28

Ludwig von Otterstein u.a. schwören Urfehde

Regest-Nr. 15975

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3140 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 294⟩.
Stückbeschreibung: Papier, stockig, aufgezogen (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel ursprünglich unter Papier aufgedrückt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Kasten 196, Nr. 2.
Regest
Ludwig von Otterstein d.J., Arnd von Scheld und Diether Irmtraud, die in die Gefangenschaft des Landgrafen Heinrich von Hessen geraten waren, weil sie im Dienst des Gogreven den Vettern Wilhelm und Georg von Breidenbach nachgeritten waren, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde und verzichten auf alle Ansprüche aus diesem Händel. Auch wegen des Breidenbacher Händels schwört Johann Sprühkast Urfehde.
Siegel des Ludwig von Otterstein.

Wortlaut der Datierung

1464 uff den dinstag nach Bartholomei (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Otterstein, Ludwig von · Scheld, Arnd von · Irmtraud, Dieter

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Siegler

Otterstein, Ludwig von

Weitere Personen

Breidenbach, Georg von · Breidenbach, Wilhelm von · Sprühkast, Johann [I.]

Sachbegriffe

Gografen · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Forderungen, Verzicht auf · Fehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15975 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15975> (Stand: 14.05.2026)