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Regesten der Landgrafen von Hessen
1464 August 28
Ludwig von Otterstein u.a. schwören Urfehde
Regest-Nr. 15975
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3140 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 294〉. Stückbeschreibung: Papier, stockig, aufgezogen (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel ursprünglich unter Papier aufgedrückt (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Kasten 196, Nr. 2. - Regest
- Ludwig von Otterstein d.J., Arnd von Scheld und Diether Irmtraud, die in die Gefangenschaft des Landgrafen Heinrich von Hessen geraten waren, weil sie im Dienst des Gogreven den Vettern Wilhelm und Georg von Breidenbach nachgeritten waren, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde und verzichten auf alle Ansprüche aus diesem Händel. Auch wegen des Breidenbacher Händels schwört Johann Sprühkast Urfehde.
Siegel des Ludwig von Otterstein. -
Wortlaut der Datierung
1464 uff den dinstag nach Bartholomei (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
Otterstein, Ludwig von · Scheld, Arnd von · Irmtraud, Dieter
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Breidenbach, Georg von · Breidenbach, Wilhelm von · Sprühkast, Johann [I.]
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Sachbegriffe
Gografen · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Forderungen, Verzicht auf · Fehden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15975 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15975> (Stand: 14.05.2026)

