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Regesten der Landgrafen von Hessen

1374 Juli 6

Quittung des Hans von Reckerode an Stelle des Jungen Tolden

Regest-Nr. 1597

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Papier mit rückseitig aufgedrücktem Siegel - Rückvermerk des 14. Jhs.: Quitacio illorum de Boymbach et Reckerode.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 213, S. 179/181.
Regest
Hans von Reckerode bekundet, das ihm Heinrich von Hundelshausen im Namen des Landgrafen an des Jungen Tolden statt 50 Mark Rotenburger Währung angewiesen hat, wofür er den Landgrafen Toldes wegen ledig und los sagt.
Siegel des Ausstellers.
1374 quinta feria ante Kiliani.
Nachweise

Weitere Personen

Reckerode, Hans [I.] von · Hundelshausen, Heinrich [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Tolde

Weitere Orte

Rotenburg, Währung

Sachbegriffe

Vormünder · Geld, Überweisen von · Währungen, Rotenburger · Schulden

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1597 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1597> (Stand: 28.05.2026)