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Regesten der Landgrafen von Hessen
1441 Juni 5
Vidimus Georgs vom Stein und Wieprechts von Frankenstein über eine Urkunde Graf Eberhards von Katzenelnbogen
Regest-Nr. 15820
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2756 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 452〉. Stückbeschreibung: Stark moderbeschädigt und aufgezogen. Siegel: Mit beiden Siegeln. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1121 Nr. 4003. - Regest
- Georg vom Stein und Dr. Wieprecht von Frankenstein, Domherren des Wormser Hochstiftes, vidimieren die Urkunde Graf Eberhards von Katzenelnbogen von 1387 März 24, in der dieser den Rückkauf der an den + Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen verkauften Güter in Goddelau und Erfelden durch Hertwig von Wolfskehl bestätigt.
Siegel der Aussteller. -
Wortlaut der Datierung
Uff mandag nehst nach dem heilligen Phinstage.
- Nachweise
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Aussteller
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Siegler
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Weitere Personen
Katzenelnbogen, Grafen, Eberhard V. · Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Urkunden, beglaubigte · Rückkaufsrechte · Domherren · Verkäufe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15820 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15820> (Stand: 28.05.2026)

