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Regesten der Landgrafen von Hessen
1373 April 30
Eberwin von Boyneburg erhält Ersatz für seine Schäden
Regest-Nr. 1569
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit dem Siegel, das einen quadrierten Schild zeigt. Rückvermerk des 14. Jhs.:erwini de Boymelbarg quitacio.. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 196, S. 169. - Regest
- Eberwin (Eber-) von Boyneburg quittiert Landgraf Heinrich [II.] über die Begleichung seiner Forderungen an Sold und nach Ersatz aller Schulden und Schäden, die ihm aus seinem Dienst für ihn erwachsen sind.
Siegel des Ausstellers.
1373 an deme sunabinde vor sente Walpurge tage. - Nachweise
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
Quittungen · Forderungen · Schulden · Sold · Schadensersatzleistungen · Dienste
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1569 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1569> (Stand: 09.07.2026)

