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Regesten der Landgrafen von Hessen
1373 Januar 4
Landgraf Heinrich II. bezahlt seine Wäppner
Regest-Nr. 1557
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit den vier Siegeln, von denen die Hastenbeck einen aus dem Schildrand hervorgehenden steigenden Steinbock, Virnkin einen Kesselhaken (oder Hohle), Stedere einen schraffierten Balken im Schilde führen. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Illorum de Hastenbecke cum complicibus quitacio. . Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 186, S. 163. - Regest
- Hermann von Hastenbeck, Kurt von Hastenbeck, Johann von Virnkin und Johann von Stedere, Wäppner, bekunden, das ihnen Landgraf Heinrich und sein Vetter Junker Hermann von Hessen den Sold und die Glevengelder für die Wäppner, die sie in ihre Dienste gebracht, vollständig bezahlt haben.
Siegel der Aussteller.
1373 an deme dinstage noch dem jarestage, den man nennit circumcisionis domini. - Nachweise
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Weitere Personen
Hastenbeck, Hermann von, Wäppner · Hastenbeck, Kurt von, Wäppner · Virnkin, Johann von, Wäppner · Stedere, Johann von, Wäppner · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Sachbegriffe
Wäppner · Vettern · Sold · Glevengelder · Dienste
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1557 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1557> (Stand: 08.05.2026)

