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Regesten der Landgrafen von Hessen
1372 Juli 13
Grebenstein bestätigt die Zahlungsverpflichtung gegenüber Johann Grube
Regest-Nr. 1539
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 340, Bl. 91 (mit der gleichzeitiger Überschrift: Diit ist die abeschrift solichs briefs, als man den von Grebensteyn widder gegeben hait. - vgl. dazu Nr. 274 zu 1414 März 3. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 714, S. 271. - Regest
- Bürgermeister und Ratsleute von Grebenstein (genannt) bekunden, daß sie den Brüdern Johann Grube und Albert gen. Sonntag und Heinrich Reglin (a) jährlich zu Weihnachten 20 Mark Silber zahlen müssen, jedoch unter dem Vorbehalt, daß die Landgrafen Heinrich und Hermann diese Rente mit 200 Mark Silber ablösen können.
Siegel der Stadt.
1372 die Margarete virginis et martiris.
(a) Ob hier verlesen ? In Nr. 274 heißt es stattdessen wohl richtiger: Pilgrim. - Nachweise
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Weitere Personen
Grube gen. Sonntag, Johann · Sonntag, Albert · Reglin, Heinrich · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Ratsleute · Brüder · Verwandte · Verschreibungen · Zahltermine · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Silber · Renten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1539 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1539> (Stand: 08.05.2026)

