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Regesten der Landgrafen von Hessen
1523 Februar 11
Hans Wiederolt schwört Urfehde
Regest-Nr. 15349
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4231 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 739〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Hans Wiederolt von Rhünda, der wegen Ermordung des Müllers Friedrich aus Wolfshausen im Gefängnis in Kassel war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und keine Nachforderungen zu stellen. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 100 fl. zahlen sollen.
Siegel des Johannes Pluck, Kanoniker am Martinsstift in Kassel. -
Wortlaut der Datierung
1523 mittwoch nach Appolon. virginis (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Wolfshausen (Gem. Homberg/Efze), Müller · Rhünda (Gem. Felsberg) · Kassel, Gefängnis · Kassel, Martinsstift
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Sachbegriffe
Kanoniker · Bürgen · Morde · Gefangene, Freilassen von · Urfehden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15349 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15349> (Stand: 31.05.2026)

