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Regesten der Landgrafen von Hessen

1523 Februar 11

Hans Wiederolt schwört Urfehde

Regest-Nr. 15349

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4231 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 739⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Hans Wiederolt von Rhünda, der wegen Ermordung des Müllers Friedrich aus Wolfshausen im Gefängnis in Kassel war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und keine Nachforderungen zu stellen. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 100 fl. zahlen sollen.
Siegel des Johannes Pluck, Kanoniker am Martinsstift in Kassel.

Wortlaut der Datierung

1523 mittwoch nach Appolon. virginis (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Wiederolt, Hans

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Pluck, Johannes

Weitere Personen

Müller, Friedrich

Weitere Orte

Wolfshausen (Gem. Homberg/Efze), Müller · Rhünda (Gem. Felsberg) · Kassel, Gefängnis · Kassel, Martinsstift

Sachbegriffe

Kanoniker · Bürgen · Morde · Gefangene, Freilassen von · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15349 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15349> (Stand: 31.05.2026)