Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1546 August 7

Adam Henkel schwört Urfehde

Regest-Nr. 15325

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4254 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 713⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Adam Henkel, Ritter, aus Gießen, der aus wohl verschuldeten Ursachen im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und innerhalb eines Jahres in eine offene Versammlung einzutreten, worin man Zeche, Freude oder Gesellschaft pflegt. Bei einem Urfehdebruch will er als meineidig und treulos gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder für jeden Fall 50 fl. zahlen müssen.
Siegel des Hans Seitz, Rat in Kassel.

Wortlaut der Datierung

1546 am sonnabend den 7. Augusti (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Henkel, Adam

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Seitz, Hans

Weitere Orte

Kassel, Räte · Gießen

Sachbegriffe

Gefangene, Freilassen von · Räte · Gesellschaften · Ritter · Urfehden · Bürgen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15325 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15325> (Stand: 08.05.2026)