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Regesten der Landgrafen von Hessen
1530 August 1
Hans Wollenrad schwört Urfehde
Regest-Nr. 15317
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4261 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 705〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Kassel. - Hans Wollenrad von Hergershausen, der wegen des Verdachts einer an dem Müller zu Gronings geschehenen Tag im Gefängnis des Landgrafen in Kassel war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und sich auf Erfordern wieder ins Gefängnis zu stellen. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen sollen.
Siegel des Hans von Eschwege. -
Wortlaut der Datierung
1530 montags nach Panthaleonis (lt. Findbuch).
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Kommentar
Der Ort Gronings konnte nicht lokalisiert werden, muß am Original geprüft werden.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Müller · Handwerker · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15317 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15317> (Stand: 21.05.2026)

