Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1518 April 12

Johannes Schneider schwört Urfehde

Regest-Nr. 15316

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4262 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 704⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Johannes, Werner Schneiders Sohn in Villwill, der unter Verdacht stand, in Diensten des Wigand von Ludder zu stehen, und deshalb im Gefängnis des Landgrafen in Marburg war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück in Gefängnis bringen sollen.
Siegel des Johann Twern, Schultheiß in Marburg.

Wortlaut der Datierung

1518 montags nach Quasimodogeniti (lt. Findbuch).

Kommentar

Der Ort Willerill war nicht zu lokalisieren, muß im Original geprüft werden.

Nachweise

Aussteller

Schneider, Johannes

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Twern, Johann

Weitere Orte

Marburg, Gefängnis · Willerill · Marburg, Schultheiße

Sachbegriffe

Schultheiße · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15316 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15316> (Stand: 02.06.2026)