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Regesten der Landgrafen von Hessen
1542 Oktober 20
Georg Behem schwört Urfehde
Regest-Nr. 15315
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4263 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 703〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Georg Behem von Neuburg, der sich ohne Erlaubnis des Landgrafen in ein anderes Fürstentum begeben, den fürstlichen Pfannenschmied und Sonderknecht abspenstig gemacht hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen in Allendorf war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und nur mit Bewilligung des Landgrafen aus Hessen zu ziehen, und will bei Urfehdebruch als meineidig, ehr- und treulos gelten. Er stellt Bürgen, die im Übertretungsfall 200 fl. zahlen sollen, die Hälfte an den Landgrafen, die andere Hälfte an die Stadt Allendorf.
Siegel des Dietmar Gielfrenß und Hans Prediger. -
Wortlaut der Datierung
1542 freitags nach sanct Lucas tag evangelisten (lt. Findbuch).
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Kommentar
Die Orts- und Eigennamen im Findbuch nur schlecht zu lesen, müssen im Original überprüft werden.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
Neuburg (Gem. Battenberg/Eder) · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf)
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Sachbegriffe
Bürgen · Gefangene, Freilassen von · Handwerker · Knechte · Schmiede · Urfehden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15315 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15315> (Stand: 09.05.2026)

