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Regesten der Landgrafen von Hessen
1531 Oktober 1
Henne Bul schwört Urfehde
Regest-Nr. 15305
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4290 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 691〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Bulhenn von Obernsaul im Gerstmegau, der wegen etlicher Schmähworte im Gefängnis des Landgrafen Philipp von Hessen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 50 fl. zahlen müssen.
Siegel des Konrad Pluck, Dekan des Martinsstift in Kassel. -
Wortlaut der Datierung
1531 sontagk nach Michaelis (lt. Findbuch).
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Kommentar
Der Obernsaul im Gerstmegau ist nicht zu lokalisieren, muß am Original geprüft werden (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Gefangene, Freilassen von · Beleidigungen · Bürgen · Urfehden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15305 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15305> (Stand: 07.06.2026)

