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Regesten der Landgrafen von Hessen

1541 Januar 26

Albert und Hans Domer schwören Urfehde

Regest-Nr. 15301

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4286 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 687⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio, faltenbrüchig (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Kassel. - Albert und Domerhans, Vater und Sohn, aus Wolfsanger, die verschuldeter Ursachen halben im Gefängnis des Landgrafen waren, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde. Sie versprechen, sich nicht zu rächen, und stellen Bürgen, die sie im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder 500 fl. zahlen sollen.
Siegel des Burggrafen Michel Flach.

Wortlaut der Datierung

Cassel 1541 am mitwochen nach conversionis Pauli (lt. Findbuch).

Nachweise

Ausstellungsort

Kassel

Aussteller

Domer, Albert · Domer, Hans

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Flach, Michel

Weitere Orte

Wolfsanger (Gem. Kassel)

Sachbegriffe

Burggrafen · Söhne · Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Bürgen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15301 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15301> (Stand: 21.05.2026)