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Regesten der Landgrafen von Hessen
1541 Juli 28
Der Rat der Stadt Trendelburg schwört Urfehde
Regest-Nr. 15285
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2403 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 671〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio, stockfleckig, faltenbrüchig, löchrig (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Trendelburg, die einen Aufstand angezettelt hatten, bei dem der landgräfliche Amtmann und Amtsknecht erschlagen worden waren, und die deshalb teils in landgräflichen Gefängnis, teils in häuslicher Haft waren, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde. Sie verpflichten sich, künftig keine Verschwörung mehr anzustellen, treue Untertanen des Landgrafen zu sein, die Haft nicht zu rächen und 100 fl. Strafe zu zahlen.
Siegel der Stadt Trendelburg. -
Wortlaut der Datierung
1541 am donnerstag nach Jacobi (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Aufstände · Amtmänner · Amtsknechte · Morde · Hausarreste · Gefangene, Freilassen von · Urfehden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15285 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15285> (Stand: 24.05.2026)

