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Regesten der Landgrafen von Hessen

1372 Januar 24

Heinrich von Lehrbach quittieren über rückständige Zehnten und Gülten

Regest-Nr. 1524

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 63/II, Bl. 29v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 63/1.
Literatur: Siehe Urk. von 1369 Februar 23. Bem. Demandt: "Diese Quittung ist hergestellt, indem man Nr. 63/ I als Konzept benutzt, darin die ungültigen Zahlen ausstrich und durch die gültigen Summen ersetzte und dazu das Datum entsprechend verbesserte".
Regest
Heinrich von Lehrbach und Ingebrand von Mulenbach rechnen mit Landgraf Heinrich ab wegen der 1.120 Pfd. Pfennige, die er ihnen von den (landgräflichen) Zehnten und Gülten an der Söhre verschrieben hat. Sie haben bisher 293 Pfd. 6 ½ Schill. erhoben, über die sie als Abschlag von der Schuldsumme quittieren.
Siegel der Aussteller.
1372 in vigilia conversionis beati Pauli apostoli. in vigilia Mathei apostoli.
Nachweise

Weitere Personen

Lehrbach, Heinrich [I.] von · Mulenbach, Ingebrand von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Söhre

Sachbegriffe

Pfennige · Währungen, Pfennige · Zehnten · Gülten · Schulden · Quittungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1524 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1524> (Stand: 04.06.2026)