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Regesten der Landgrafen von Hessen

1500 Mai 9

Sittzenheintz schwört Landgraf Wilhelm Urfehde

Regest-Nr. 15069

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2353 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 543⟩.
Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 200, Nr. 38.
Regest
Sittzenheintz von Winden, der wegen Mißhandlung im Gefängnis des Landgrafen Wilhelm von Hessen war und daraus entlassen wurde, schwört dem Landgrafen Urfehde, sich nicht zu rächen und künftig sein Recht nur vor hessischen Gerichten zu suchen. Er stellt Bürgen, die für den Fall seines Eidbruches 60 fl. zahlen müssen.
Siegel des Gottfried von Treisbach.

Wortlaut der Datierung

1500 sambstag nach misericordia domini (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Sittzen, Heinz

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Siegler

Treisbach, Gottfried von

Weitere Orte

Winden (Gem. Weilrod)

Sachbegriffe

Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Bürgen · Eide

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15069 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15069> (Stand: 27.06.2026)