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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Januar 27

Urfehde des Hermann Wlemen

Regest-Nr. 15054

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2269 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 427⟩.
Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel ist unter Papier aufgedrückt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 200, Nr. 30.
Regest
Hermann Wlemen, Bürger in Grebenstein, der wegen eines Streites angeblich unschuldig von den Schultheißen, Bürgermeister und Räten der Stadt Grebenstein gefangen gesetzt worden war, schwört der Stadt Grebenstein, dem Landgrafen Wilhelm von Hessen und dessen Land und Leuten Urfehde. Er stellt für seine Freilassung Bürgen, die sich über 150 Gulden für ihn verbürgen.

Wortlaut der Datierung

1492 am fritage ferst conversionis sancti Pauli (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Wlemen, Hermann

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Grebenstein, Stadt

Weitere Orte

Grebenstein · Grebenstein, Bürgermeister · Grebenstein, Schultheiße · Grebenstein, Räte · Grebenstein, Bürger

Sachbegriffe

Bürger · Bürgermeister · Schultheiße · Räte · Bürgen · Gefangene, Freilassen von · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15054 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15054> (Stand: 25.05.2026)