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Regesten der Landgrafen von Hessen
1492 Januar 27
Urfehde des Hermann Wlemen
Regest-Nr. 15054
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2269 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 427〉. Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel ist unter Papier aufgedrückt (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 200, Nr. 30. - Regest
- Hermann Wlemen, Bürger in Grebenstein, der wegen eines Streites angeblich unschuldig von den Schultheißen, Bürgermeister und Räten der Stadt Grebenstein gefangen gesetzt worden war, schwört der Stadt Grebenstein, dem Landgrafen Wilhelm von Hessen und dessen Land und Leuten Urfehde. Er stellt für seine Freilassung Bürgen, die sich über 150 Gulden für ihn verbürgen.
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Wortlaut der Datierung
1492 am fritage ferst conversionis sancti Pauli (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Orte
Grebenstein · Grebenstein, Bürgermeister · Grebenstein, Schultheiße · Grebenstein, Räte · Grebenstein, Bürger
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Sachbegriffe
Bürger · Bürgermeister · Schultheiße · Räte · Bürgen · Gefangene, Freilassen von · Urfehden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15054 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15054> (Stand: 25.05.2026)

