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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Januar 9

Heinz Schneider schwört Landgraf Wilhelm III. Urfehde

Regest-Nr. 14994

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2196 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 324⟩.
Stückbeschreibung: Papier, schadhaft (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel ist über Papier aufgedrückt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 196, Nr. 49.
Regest
Heinz Schneider, der wegen einiger Vergehen in Ungnade gefallen war und nun davon wieder befreit ist, schwört dem Landgrafen Wilhelm III. von Hessen und dessen Land und Leuten Urfehde. Er verspricht, sein Recht künftig vor landgräflichen Gerichten zu suchen.
Siegel des Gottschalk von Liederbach.

Wortlaut der Datierung

1491 sontag nach der heiligen drier konige daig (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Schneider, Heinz [II.]

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Siegler

Liederbach, Gottschalk [I.] von

Sachbegriffe

Urfehden · Gerichte, landgräfliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 14994 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14994> (Stand: 14.05.2026)