Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1473 Mai 3

Henne, Siegfried und Albrecht Eschenstruth schwören den Landgrafen Urfehde

Regest-Nr. 14988

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2189 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 317⟩.
Stückbeschreibung: Papier, beschädigt (lt. Findbuch).
Siegel: Das beschädigte Siegel ist aufgedrückt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 200, Nr. 2.
Regest
Henne, Siegfried und dessen Sohn Albrecht von der Eschenstruth, die wegen etlicher verfarungen in das Gefängnis der Landgrafen Heinrich, Wilhelm und Wilhelm von Hessen in Kassel geraten waren, schwören nach ihrer Freilassung Urfehde. Sie versprechen, künftig ihr Recht vor landgräflichen Gerichten zu suchen und stellen Bürgen.
Siegel des Konrad Henkel.

Wortlaut der Datierung

1473 uff dinstag inventionis sancte crucis (lt. Findbuch).

Kommentar

Inventio Crucis fällt 1473 auf einen Montag - entweder fehlt in der Datumszeile ein "nach", dann wäre das Datum auf Mai 4 zu legen, oder das Jahr stimmt nicht - muß am Original geprüft werden.

Nachweise

Aussteller

Eschenstruth, Henne · Eschenstruth, Siegfried · Eschenstruth, Albrecht

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Siegler

Henkel, Konrad

Weitere Orte

Kassel, Gefängnis

Sachbegriffe

Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Bürgen · Gerichte, landgräfliche · Söhne

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 14988 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14988> (Stand: 08.05.2026)