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Regesten der Landgrafen von Hessen

1380 Juni 17

Landgraf Hermann gewährt der Stadt Homberg ein Brauprivileg

Regest-Nr. 14890

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2686 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 362⟩.
Stückbeschreibung: Pergament, beschädigt, stockig, aufgezogen, Schrift zerstört (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel fehlt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 190, Nr. 72.
Regest
Landgraf Hermann von Hessen erlaubt der Stadt Homberg, das dort gebraute Bier den Fuder zu vier Pfund hessische Pfennige zu verkaufen. In Kriegszeiten jedoch soll den hessischen Amtleuten das Bier für 3 Pfund verkauft werden.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

1380 sontag nach s. Viti tage (lt. Findbuch).

Weitere Informationen

Das Revers der Stadt Homberg vom gleichen Tag unter ID 1650.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Empfänger

Homberg, Stadt

Siegler

Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Homberg/Efze

Sachbegriffe

Braurechte · Bier, Festpreis für · Währungen, hessische Pfennige · Amtleute · Preisabsprachen · Verkaufslizenzen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 14890 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14890> (Stand: 08.05.2026)