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Regesten der Landgrafen von Hessen
1370 Dezember 17
Anweisung auf Hofstättengeld und Gülte in der Freiheit zu Kassel
Regest-Nr. 1487
- Überlieferung
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Abschriften: Stadtarchiv Kassel, Kopialbuch A I, Nr. 6. Regesten: Brunner, Urkunden des Stadtarchivs zu Cassel. - Regest
- Landgraf Heinrich II. weist die Bürgermeister, Schöffen und Bürger auf seiner Freiheit zu Kassel an, daß sie Curde Pilczer und seiner Ehefrau Gele, Bürgern daselbst, in seinem Namen einen Jahreszins von 20 Gulden aus den landgräflichen Gefällen daselbst, nämlich dem Hofstättengelde und der Gülte sowie dem Zehnten im Altenholze, verschreiben und so lange zahlen, bis er selbst oder die Stadt von seinetwegen den Zins wieder mit 200 Gulden Kapital einlösen.
Datum: Dienstag nach St. Lucien Tag.
Siegler: Der Landgraf. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Pilczer, Curde · Pilczer, Gele
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Weitere Orte
Kassel, Freiheit, Bürgermeister · Kassel, Freiheit, Schöffen · Kassel, Freiheit, Bürger · Kassel, Freiheit · Kassel, Altenholz
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Schöffen · Bürger · Zinsen · Gefälle · Hofstättengeld · Gülten · Zehnter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Brunner, Urkunden Stadtarchiv Kassel
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1487 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1487> (Stand: 25.05.2026)

