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Regesten der Landgrafen von Hessen

1355 August 6

Volpert Riedesel quittiert den Rückkauf einer Gülte in Schönstadt

Regest-Nr. 14824

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2070 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1571⟩, Abschrift von 1723 Mai 10, beglaubigt durch Notar Johannes Faber.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 190, Nr. 24.
Regest
Volpert Riedesel quittiert dem Landgrafen Heinrich von Hessen und dessen Sohn Otto über 100 Mark Pfennige, mit dem die Landgrafen den versetzt gewesenen Zehnten in Koutzelindendorf [Klein-Linden?] und die Gülte in Schönstadt und Stausebach ausgelöst haben.

Wortlaut der Datierung

1355 feria quinta proxima post diem sancti Petri ad vincula (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Riedesel, Volprecht [I.]

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz

Siegler

Faber, Johannes

Weitere Orte

Klein-Linden (Gem. Gießen), Zehnte · Schönstadt (Gem. Cölbe), Gülte · Stausebach (Gem. Kirchhain), Gülte

Sachbegriffe

Gülten · Zehnte · Quittungen · Söhne · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Währungen, Pfennige

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 14824 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14824> (Stand: 08.05.2026)