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Regesten der Landgrafen von Hessen
1435 Mai 13
Die Grafen von Sayn bürgen für die Brüder von Hatzfeld
Regest-Nr. 14789
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2110 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 182〉. Stückbeschreibung: Pergament (lt. Findbuch). Siegel: Die Siegel der beiden Aussteller fehlen (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 190, Nr. 138. - Regest
- Dietrich und Gerhard, Grafen von Sayn, bürgen mit dem Schloß Wildenburg für eine Schuld der Brüder Johann, Henne und Gottfried von Hatzfeld gen. die Ruesen über 1500 fl. an den Landgrafen Ludwig von Hessen und versprechen diesem ewige Öffnung der Burg. Beide Parteien geloben, das Schloß nicht zu einer Fehde gegeneinander zu benutzen.
Siegel der Aussteller. -
Wortlaut der Datierung
Siegen 1435 feria sexta ante dominicam Cantate (lt. Findbuch).
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Weitere Informationen
1435 Mai 12 hatten die Brüder von Hatzfeld Landgraf Ludwig bereits ihre Hälfte der Burg Wildenberg für 1500 fl. verschrieben.
- Nachweise
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Aussteller
Sayn-Wittgenstein, Grafen, Dietrich · Sayn, Grafen, Gerhard II.
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Empfänger
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Siegler
Sayn-Wittgenstein, Grafen, Dietrich · Sayn, Grafen, Gerhard II.
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Weitere Personen
Hatzfeld, Johann [III.] von · Hatzfeld, Johann [IV.] von · Hatzfeld, Gottfried [V.] von
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Weitere Orte
Wildenberg (Gem. Kirchen/Sieg/Lkr. Altenkirchen/Rheinland-Pfalz)
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Sachbegriffe
Grafen · Bürgen · Darlehen · Öffnungsrechte · Brüder · Burgen · Schulden · Fehden, Verbot von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 14789 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14789> (Stand: 08.05.2026)

