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Regesten der Landgrafen von Hessen

1370 März 13

Befreiung der Bürger von Allendorf an der Lumda von Bede, Diensten und Schatzung

Regest-Nr. 1448

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 68, Bl. 32.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 68, S. 90.
Regest
Landgraf Heinrich von Hessen befreit Bürger und Stadt Allendorf a.d. Lumda für 6 Jahre von Beede, Diensten und Schatzung mit der Auflage, in dieser Zeit unter Aufsicht des Marburger Amtmannes oder Rentmeisters 50 Mark Pfennige an ihren Befestigungen zu verbauen. Nach Ablauf der 6 Jahre erlischt diese Freiheit.
Marburg 1370 feria quarta ante Oculi.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Allendorf/Lumda · Marburg, Amtmänner · Marburg, Rentmeister · Marburg, Befestigung

Sachbegriffe

Bede · Dienste · Schatzungen · Befestigungen · Städte · Amtmänner · Rentmeister

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1448 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1448> (Stand: 08.05.2026)