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Regesten der Landgrafen von Hessen

1368 November 14

Quittung des Ritters Guntram von Hatzfeld über einen Pfandanteil

Regest-Nr. 1395

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen (Provenienz: Landgräfl. Rentmeister). Pergament mit Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 105, S. 121.
Regest
Ritter Guntram von Hatzfeld quittiert Landgraf Heinrich [II.] über 500 fl. als seinen Anteil an dem Pfande, das der Landgraf vom Kaiser hat, wobei der Landgraf und seine Erben diese 500 fl. von dem vorgenannten Pfand wieder nehmen und erheben können.
Siegel des Ausstellers.
1368 off den dinstag nach sente Mertinis dag.
Nachweise

Weitere Personen

Hatzfeld, Guntram [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Karl IV., Kaiser

Sachbegriffe

Quittungen · Ritter · Pfandschaften · Kaiser

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1395 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1395> (Stand: 30.06.2026)