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Regesten der Landgrafen von Hessen

1368 Oktober 19

Quittung des Wäppners Andreas Rode von Dernbach über Ausgleich von Pferdeschäden

Regest-Nr. 1392

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen [Provenienz: Landgräfl. Rentmeister].Pergament mit Siegel, das im Schild die 3 dernbachischen Seeblätter zeigt.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 103, S. 119/121.
Regest
Andreas Rode von Dernbach, Wäppner, quittiert Landgraf Heinrich [II.] über den Empfang eines Hengstes, mit dem er ihm seinen grauen Hengst bezahlt hat, den er in landgräflichen Diensten als Johann von Dernbach sein Amtmann zu Marburg war, eingebüßt hat. Außerdem quittiert er über 5 Mark Pfennige Burglehnsgeld.
Siegel des Ausstellers.
1368 quinta feria post Galli.
Nachweise

Weitere Personen

Rode von Dernbach, Andreas · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Dernbach, Johann [III.] von

Weitere Orte

Marburg, Amtmänner

Sachbegriffe

Siegelbilder · Quittungen · Wäppner · Pferdeschäden · Hengste · Hengste, graue · Dienste · Amtmänner · Burglehnsgelder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1392 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1392> (Stand: 25.05.2026)