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Regesten der Landgrafen von Hessen

1530 März 6

Übereinkunft zwischen Landgraf Philipp und Graf Philipp d.Ä. von Solms

Regest-Nr. 13486

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1002 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 62, Nr. 8⟩, Konzept.
Stückbeschreibung: Papier und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 3, S. 424.
Regest
Übereinkunft zwischen Landgraf Philipp von Hessen und Graf Philipp d.Ä. von Solms, in der Graf Philipp dem Landgrafen verspricht, 4400 fl. zu leihen. Als Pfand erhält er Schloß und Amt Stornfels. Außerdem sollen nach dieser Überinkunft die Grenzen der Ämter Stornfels und Laubach reguliert werden.

Wortlaut der Datierung

d.d. Sonntag Invocavit 1530 (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige · Solms-Lich, Grafen, Philipp

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige · Solms-Lich, Grafen, Philipp

Weitere Orte

Solms, Grafen · Stornfels (Gem. Nidda), Burg · Stornfels (Gem. Nidda), Amt · Laubach, Amt

Sachbegriffe

Burgen · Grenzstreitigkeiten · Grenzen, Regulieren von · Darlehen · Zinsen · Pfandschaften · Ämter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13486 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13486> (Stand: 24.05.2026)