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Regesten der Landgrafen von Hessen

1363 September 14

Verpfändung der halben Burg Gießen an Philipp von Falkenstein

Regest-Nr. 1309

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Drucke: Koch, Beurkundete Nachricht Schiffenberg 1 II, Beil. 69, Nr. 224.
Regesten: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 1588.
Regest
Philipp von Falkenstein der jüngste, Herr zu Münzenberg beurkundet, dass ihm der Landgraf Heinrich zu Hessen und sein Sohn Otto das halbe Teil ihres Schlosses zu den Giessen mit allen Zugehörungen für 6000 Pfund Heller wiederlöslich verpfändet habe. - G. an des h. Crucistage als uiz erhaben wart.
Nachweise

Weitere Personen

Falkenstein, Philipp [III.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz

Weitere Orte

Gießen, Burg

Sachbegriffe

Burgen · Verpfändungen · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Wiederkaufsrechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Scriba, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1309 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1309> (Stand: 08.05.2026)