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Regesten der Landgrafen von Hessen
1573 September 27
Das Reichskammergericht bestätigt das Privilegium de non appellando für die Landgrafen von Hessen
Regest-Nr. 12989
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3779 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 18, Nr. 75〉. Stückbeschreibung: Membran leicht beschädigt, die Schrift an einigen Stellen verblaßt (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel ist gut erhalten (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 1, S. 148. - Regest
- Speyer. - Am 3. September wird seitens der Reichsgerichtskammer beurkundet, daß demselben das von Kaiser Maximilian II. 1573 [April 4] erteilte Privilegium de non appellando für die Brüder Landgrafen Wilhelm, Ludwig, Philipp und Georg von Hessen präsentiert und infirmiert worden sei.
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Wortlaut der Datierung
Dat. Speyer 22. Sept. (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Empfänger
Hessen, Landgrafen, Philipp d. J. · Hessen, Landgrafen, Ludwig IV. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm IV. · Hessen, Landgrafen, Georg I.
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
Kaiser · Brüder · Gerichtsprivilegien · Privilegio de non appellando
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12989 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12989> (Stand: 29.05.2026)

