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Regesten der Landgrafen von Hessen

1557 März 8

König Ferdinand erlaubt den hessischen Untertanen, ihre Wolle auch im Ausland zu verkaufen

Regest-Nr. 12979

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 105 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 17, Nr. 47⟩.
Stückbeschreibung: Membran zum Teil beschädigt, die Schrift großenteils verblaßt, aber noch ziemlich lesbar (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel liegt gut erhalten bei (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 1, S. 138.
Regest
König Ferdinand erklärt, daß das wegen Ausführung von Wolle aus dem Reich in fremde Lande auf dem Reichstag zu Augsburg 1555 publizierte und auf dem zu Regensburg 1557 erneuerte Generalmandat nicht gegen die Untertanen Landgraf Philipps gerichtet ist. Denselben steht es weiterhin frei, ihre Wolle nach Burgund oder in die Niederlande auszuführen.

Wortlaut der Datierung

den achten tag Martii (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Ferdinand I., Kaiser

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Ferdinand I., Kaiser

Weitere Orte

Augsburg (Rgbz. Schwaben/Bayern), Reichstag · Regensburg (Rgbz. Oberpfalz/Bayern), Reichstag · Burgund · Niederlande

Sachbegriffe

Wolle, Ausführen von · Erblande, kaiserliche · Privilegien, für Wollhandel · Handel, einschränken von · Könige

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12979 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12979> (Stand: 30.05.2026)