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Regesten der Landgrafen von Hessen
1412 November 2
Graf Johann von Katzenelnbogen erhält die Erlaubnis, sich selbst einen Beichtvater zu wählen
Regest-Nr. 12713
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 37 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 4, Nr. 37 I〉. Stückbeschreibung: Membran gut erhalten, die Schrift stellenweise verblichen (lt. Findbuch). Siegel: Bleibulle an rot-gelber Seidenschnur. Rückvermerke: Adolphus, auf Umbug rechts; gratis de mandato domini nostri prepositi, von anderer Hand auf dem Umbug rechts; registrata, rückseitig; confessionale 3 f, von anderer Hand rückseitig. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium I., fol. 42; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 752 Nr. 2696. - Regest
- Rom. - Papst Johann (XXIII.) gestattet dem Grafen Johann von Katzenelnbogen und seiner Frau Anna, sich einen eigenen Beichtvater zu wählen.
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Wortlaut der Datierung
D. Rome apud Sanctum Petrum quarto nonis novembris, pontificatus nostri anno tertio.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV. · Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Johanns IV., geb. Gräfin von Katzenelnbogen
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Siegler
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12713 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12713> (Stand: 07.05.2026)

