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Regesten der Landgrafen von Hessen
1485 November 19
Erbteilungsvertrag zwischen den Landgrafen Wilhelm I. und Wilhelm II.
Regest-Nr. 12492
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Bestand 2, II Landesherschaft 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 76, Nr. 36〉, Papier. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 5, S. 34. - Regest
- Vertrag zwischen den Landgrafen Wilhelm I. und Wilhelm II. von Hessen, in dem sie mit Rat, Wissen und Zustimmung ihrer Mutter Mechthild festlegen, daß Landgraf Wilhelm I. als der Ältere für ein Jahr im Regiment bleiben solle. Landgraf Wilhelm II. erhält als Ausgleich Schloß und Stadt Gudensberg, Niedenstein, Schloß und Stadt Melsungen, Schloß Reichenbach und Lichtenau mit Leuten, Herrlichkeiten und Gerichten.
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Wortlaut der Datierung
d.d. Sonnabend St. Elisabeth 1485 (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Empfänger
Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Mechthild, Frau Ludwigs II., geb. Gräfin von Württemberg
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Weitere Orte
Gudensberg, Burg · Gudensberg · Niedenstein · Melsungen, Burg · Melsungen · Reichenbach (Gem. Hessisch Lichtenau), Burg · Hessische Lichtenau
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Sachbegriffe
Burgen · Erbteilungen, befristete · Primogenitur · Mütter · Söhne · Witwen · Gerichte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 5
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12492 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12492> (Stand: 11.05.2026)

