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Regesten der Landgrafen von Hessen
1358
Keine Bede- und Zollfreiheit in der Stadt Alsfeld
Regest-Nr. 1245
- Überlieferung
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Drucke: Archiv für hessische Geschichte IV, 2, 3, Nr. IX 10. (Auszug). Regesten: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 4, Nr. 4336. - Regest
- Landgraf Heinrich [II.] zu Hessen verordnet, dass um der langen und treuen Diensten der Stadt Alsfeld willen, für niemanden von der Bede und dem Zoll, welche von beweglichen und unbeweglichen Gütern der Stadt zu entrichten gebühre, eine Befreiung stattfinden solle.
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Dienste · Städte · Bede · Zölle · Bedefreiheit · Zollfreiheiten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Scriba, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1245 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1245> (Stand: 08.05.2026)

