Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1358

Keine Bede- und Zollfreiheit in der Stadt Alsfeld

Regest-Nr. 1245

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Drucke: Archiv für hessische Geschichte IV, 2, 3, Nr. IX 10. (Auszug).
Regesten: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 4, Nr. 4336.
Regest
Landgraf Heinrich [II.] zu Hessen verordnet, dass um der langen und treuen Diensten der Stadt Alsfeld willen, für niemanden von der Bede und dem Zoll, welche von beweglichen und unbeweglichen Gütern der Stadt zu entrichten gebühre, eine Befreiung stattfinden solle.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Alsfeld

Sachbegriffe

Dienste · Städte · Bede · Zölle · Bedefreiheit · Zollfreiheiten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Scriba, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1245 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1245> (Stand: 08.05.2026)