Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1464 Juni

Regelungen für die Auslösung von Battenberg und Kellerberg

Regest-Nr. 12380

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1284 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 69, Nr. 10⟩.
Stückbeschreibung: Membran und Schrift stark beschädigt (lt. Findbuch).
Siegel: Die Siegel fehlen (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 4, S. 228.
Regest
Erzbischof Adolf von Mainz kommt mit Landgraf Heinrich III. von Hessen überein, daß er, falls er die Städte Battenberg und Kellerberg für weniger als 10000 Gulden auslösen kann, das übrig bleibende Geld behalten und dem Erzbischof darüber eine Quittung ausstellen soll.

Wortlaut der Datierung

Gleich im selben Jahr und des nächsten Monats [bezieht sich auf 1464 Mai 6] (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Mainz, Erzbischöfe, Adolf II. von Nassau

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Siegler

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Mainz, Erzbischöfe, Adolf II. von Nassau

Weitere Orte

Battenberg (Eder) · Kellerberg (Gem. Battenberg/Eder) · Mainz, Erzbischöfe

Sachbegriffe

Burgen · Pfandschaften, Auslösen von · Erzbischöfe · Quittungen · Städte, verpfändete

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 4

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12380 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12380> (Stand: 09.05.2026)