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Regesten der Landgrafen von Hessen

1462 April 5

Erzbischof Diether von Mainz verpfändet Rosenthal an Landgraf Heinrich III.

Regest-Nr. 12379

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1281 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 69, Nr. 7⟩.
Stückbeschreibung: Papier und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Siegel: Aufgedrücktes Siegel gut erhalten (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 4, S. 212.
Regest
Herste. - Erzbischof Diether von Mainz teilt den Schultheißen, Bürgermeister und Schöffen der Stadt Rosenthal mit, daß er Landgraf Heinrich III. von Hessen erlaubt hat, Burg und Stadt Rosenthal von Guntram Schenk, an den sie bisher verpfändet waren, auszulösen. Er entbindet sie von allen Eiden und Gelübden, bis er sie wieder auslöst.

Wortlaut der Datierung

d.d. herst Montag nach Judica 1462 (lt. Findbuch).

Nachweise

Ausstellungsort

Herste (Gem. Bad Driburg/Nordrhein-Westfalen)

Aussteller

Mainz, Erzbischöfe, Diether von Isenburg

Empfänger

Rosenthal, Stadt

Siegler

Mainz, Erzbischöfe, Diether von Isenburg

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Schenk zu Schweinsberg, Guntram [VII.]

Weitere Orte

Rosenthal, Burg · Rosenthal, Bürgermeister · Rosenthal, Schultheiße · Rosenthal, Schöffen

Sachbegriffe

Burgen · Pfänder, Auslösen von · Bürgermeister · Schultheiße · Schöffen · Eide, Lossagen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 4

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12379 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12379> (Stand: 08.05.2026)