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Regesten der Landgrafen von Hessen

1409 Juli 13

Hermann von Hebel erhält Schadensersatz für seine Gefangenschaft

Regest-Nr. 12377

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1205 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 65, Nr. 18⟩.
Stückbeschreibung: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel ist gut erhalten (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 4, S. 80.
Regest
Hermann von Hebel bekennt, mit Landgraf Hermann II. von Hessen überein gekommen zu sein, daß ihm der Landgraf 600 Gulden für die in der Gefangenschaft erlittenen Schäden bezahlt. 100 Gulden hatt Hermann von Hebel bereits erhalten.

Wortlaut der Datierung

d.d. ipso die beatae Margarethae 1409 (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Hebel, Hermann von

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Siegler

Hebel, Hermann von

Sachbegriffe

Gefangene · Gefangenschaften, Kosten in · Schadensersatzleistungen · Lösegelder · Quittungen · Finanzen, landgräfliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 4

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12377 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12377> (Stand: 09.05.2026)